Dieses von der Bauweise sehr einfache Gerät überzeugt durch leichte Handhabung und enorme Reichweite bis 25 m, bei guter Treffsicherheit.
Der Einsatz beginnt meist da, wo der Blasrohrschütze an seine biologischen Grenzen stößt, aber das Bedürfnis zum Erwerb eines leistungsstärkeren Gerätes noch nicht gegeben ist.
Als bevorzugtes Arbeitsfeld sind in erster Linie Zoo´s, Tierparks und Wildgehege, aber auch Polizei und Feuerwehren zu nennen, die auf kurze Distanzen Tiere betäuben oder behandeln möchten.
Das Gerät selbst besteht aus einem druckbeständigen, pflegeleichten Pistolengriff aus Aluminiumguss und einem 80 cm langen Lauf aus Carbonfaser. Eine Schnellsteckverbindung ermöglicht das An- und Abkuppeln der CO2-Versorgung mit angebauter Druckkammer.
Der aufgebaute Druck ist an einem Manometer ablesbar. Mit dem angegebenen Maximaldruck lässt sich je nach Wettereinfluss und Übung eine zielsichere Schussweite von 20 – 25 m erreichen. Eine Lochkimme gestattet einen tierschonenden Applikationsschuss.
Die P1 Pistole bietet in ihrem Einsatzbereich eine leistungsstarke und preisgünstige Alternative für die tierschonende Tele-Injektion.
Technische Daten
Gewicht | 825 g |
Maße L x B x H | 1050 x 390 x 90 |
Kaliber (mm) | 11 / 13 |
Spritzenvolumen (ml) | 1-3 / 5-20 |
Druckbereich | 0-6 bar |
Druckaufbau | CO2-Versorgung |
Schussweite | 20-25 m |
Zieleinrichtung | Lochkimme |
Lieferumfang
Zubehör
Bestellnummer | Bezeichnung |
---|---|
CO2C3 | CO2-Kartusche, 16 g |
V.ZUB kl./gr. | Erstausrüstungssatz klein/groß |
CO2-P1 | CO2-Versorgung mit Druckkammer |
51L2/P1 | Sonderlauf für Spritzen ab 5 ml |
SAFE 3 | Pistolenkoffer aus Hartkunststoff, Maße: 820 x 290 x 80 mm |
Lieferbedingungen
Tele-Injektionsgeräte mit einer Bewegungsenergie über 7,5 Joule fallen in Deutschland unter die waffenrechtlichen Bestimmungen. Bei der Bestellung ist die Waffenbesitzkarte mit Voreintrag im Original vorzulegen.
Länder, die der EU angehören, benötigen die vorherige Importgenehmigung nach:
Artikel 11(3)/ Richtlinie 91/477/EWG, Artikel 10(3)/ Richtlinie 93/15/EWG.