AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen

I. Vorbemerkung
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäfts- beziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten die Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

II. Vertrag und Waren
1. Die Angebote des Verkäufers entfalten keine Bindungs- wirkung, sondern dienen als Aufforderung an den Käufer ein Angebot abzugeben. Verträge kommen durch Bestellung des Käufers und die Annahme des Verkäufers zustande.
2. Muster oder Proben sind lediglich unverbindliche Beispiele, mit denen keine Eigenschaften zugesichert werden sollen.
3. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der Waren sind unverbindlich und befreien den Käufer nicht von einer eigenen Überprüfung.

III. Lieferfrist
1.
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftrags- bestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Käufer gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
2. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Käufer baldmöglichst mitgeteilt.
3. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetz- gebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.

IV. Annullierungskosten
1.
Tritt der Käufer unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 20% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

V. Verpackung ,Versand und Gesetze
1.
Verpackungen werden Eigentum des Käufers und von uns berechnet. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.
2. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften für die Einfuhr, Lieferung, Lagerung und Verwendung der vom Verkäufer gelieferten Waren im Bestimmungsland ist der Käufer verantwortlich.

VI. Versand und Gefahrenübergang
1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an die Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

VII. Gewährleistung
1. Wir übernehmen in der folgenden Weise die Haftung für Mängel an den Liefergegenständen:
a) Der Käufer hat dem Verkäufer die Vertragswidrigkeit der Ware (wie z.B. Falschlieferung, Sachmangel, Mehr- oder Minderlieferung) innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen und dabei die Art und das Ausmaß der Vertragswidrigkeit exakt zu bezeichnen. Der Käufer kann die Aufhebung des Vertrages oder eine Herabsetzung des Kauf- preises erst dann verlangen, wenn die vom Verkäufer angebotene Ersatzlieferung oder Nachbesserung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt ist.
b) Natürlicher Verschleiß und soweit der Verkäufer die Vertrags- widrigkeit nicht zu vertreten hat schließen die Gewährleistung aus.
2. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
3. Die Haftung ist in jedem Fall beschränkt auf den Ersatz vorher- sehbarer Schäden.

VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.
2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.

IX. Zahlungsbedingungen
1. Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Liefergegenstandes zur Zahlung fällig. Der Käufer gerät in Verzug, wenn er nach Fälligkeit des Kaufpreises auf eine Mahnung nicht zahlt, spätestens jedoch 30 Tage nach Zugang einer Rechnung und Fälligkeit des Kaufpreises, auch wenn der Verkäufer nicht gemahnt hat.
2. Verzugszinsen berechnen wir mit 8 % p.a. (bei Gewerblichen) bzw. 5 % p.a. (bei Verbrauchern) über dem jeweiligen Diskont- satz der Deutschen Bundesbank.
3. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Gegenansprüche des Käufers ist nicht statthaft, ebensowenig die Aufrechnung mit solchen.

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist Römerberg, Rheinland-Pfalz. Gerichtsstand ist Speyer, Rheinland-Pfalz.
2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers zu klagen.
3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Käufer seinen Firmensitz im Ausland hat.

XI. Sonstiges
1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
2. Werden dem Käufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen außer in der Sprache, in welcher der Vertrag abgeschlossen wird (?Vertragssprache?) auch in einer anderen Sprache bekannt gegeben, geschieht dies nur zur Erleichterung des Verständnisses. Bei Auslegungsunterschieden gilt der in der Vertragssprache abgefasste Text.
3. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.


TELINJECT

Veterinärmedizinische Spezialgeräte GmbH, Römerberg